Liebe Eltern,
haben Sie keine Angst vor einem Amt! In welchen Gremien Sie aktiv Schule mitgestalten können erfahren Sie hier.
Klassenpflegschaft
Auf dem ersten Elternabend zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) der Klassenpflegschaft und eine(n) Stellvertreter(in). Diese gewählten Eltern vertreten für ein Jahr die Elternschaft dieser Klasse. Mitglieder einer Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Der/ Die KlassenlehrerIn ist Mitglied mit beratender Stimme.
Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung lädt entweder der/die KlassenlehrerIn oder der/die vorjährige Vorsitzende(r) ein. Weitere Elternversammlungen werden dann von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden nach Absprache mit den Klassenlehrern einberufen.
Zu den Inhalten der Sitzungen gehören u.a. Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lehrmitteln, Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten, die Auswahl der Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrplanrichtlinien, aber auch praktische Hilfen, wie die Begleitung von Schulausflügen, das Organisieren von Klassenfesten usw.
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Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft, das höchste Entscheidungsgremium der Eltern. Die jeweiligen Stellvertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können an den Sitzungen der Schulpflegschaft mit beratender Stimme teilnehmen, dürfen aber nicht abstimmen und wählen.
Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in) werden von den Mitgliedern der Schulpflegschaft gewählt. Die Schulpflegschaft vertritt die Eltern der Schule für ein Jahr in allen wichtigen Fragen.
Nach dem Gesetzestext soll die Schulpflegschaft die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern. Die Schulpflegschaft tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Die Schulleitung soll an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
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Schulkonferenz
Die Schulkonferenz an unserer Schule setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden ( Schulleiterin, im Verhinderungsfall stellvertretenden Schulleiter ) und je sechs Eltern- und Lehrervertretern. Die Lehrervertreter werden von der Lehrerkonferenz zum Beginn eines jeden Schuljahres gewählt, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft.
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsorgan, in dem über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule beraten und in vielen Angelegenheiten Entscheidungen getroffen werden.
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Lehrerkonferenz
Mitglieder sind alle an der Schule tätigen LehrerInnen, Vorsitzende(r) ist die Schulleiterin.
Die Lehrerkonferenz berät und entscheidet über die fachliche und pädagogische Erziehungsarbeit der Schule. Hier werden Vereinbarungen getroffen über die Gestaltung und Durchführung des Unterrichts.
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Elternsprechtage
Sie können in den einzelnen Klassen unterschiedlich mehrmals im Jahr stattfinden. In der Regel findet der erste Elternsprechtag etwa im November statt, der zweite kurz vor den Osterferien. Die Eltern erhalten rechtzeitig Benachrichtigungen über die Termine um Gesprächszeiten mit den Lehrern absprechen zu können.
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Lehrersprechstunden
Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist bereit, mit den Eltern außerhalb der Sprechtage Gesprächstermine zu vereinbaren, um über Probleme o.a. zu sprechen.
Wir bitten um rechtzeitige Terminvereinbarung, um auch für ausführliche Gespräche Zeit zu haben. Pausen oder Besuche vor oder während des Unterrichts sind hierfür nicht geeignet.
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Unterrichtsbesuche durch Eltern
Eltern können nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrer oder der Lehrerin den Unterricht besuchen.
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