gesponserte Schulseite - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld
dem Sponsor nur die
Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der
Weise gestattet, gesponserte Schulseite gesponserte Schulseite - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken
oder zur Imagepflege auf seine Leistungen
an die Körperschaft hinweist. Ein ggs moitzfeld wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der
Empfänger der Leistungen
z.B. auf Plakaten,
Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen
oder in anderer
Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis gesponserte Schulseite kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dagegen vor, wenn die Körperschaft an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kann kein Zweckbetrieb (§§65 bis 68 Abgabenordnung) sein“. Beispiel
1
Ein Textilunternehmen unterstützt die Theatergruppe
des örtlichen Gymnasiums durch Geld- und
Sachzuwendungen
(u.a. Kostümstoffe, Bühnenrequisiten).
Die Theatergruppe stattet dem Unternehmen
öffentlich
ihren Dank ab. gesponserte Schulseite Darüber wird in den nächsten
Tagen in der Lokalpresse berichtet. Die Theatergruppe
weist in den Programmheften und auf ihren
Veranstaltungsplakaten auf die Unterstützung
durch
das Unternehmen hin, ohne dass dies besonders vereinbart
war. Der Hinweis gesponserte Schulseite ist nicht besonders werblich
hervorgehoben.
Die Geld- und Sachzuwendungen des Unternehmens
können steuerlich als Spende berücksichtigt
werden, wenn eine Spendenbestätigung nach amtlichem
Vordruck erteilt wird. gesponserte Schulseite Für die Schule ergeben
sich aus den Zuwendungen keine steuerlichen Folgen.
Wegen der technischen Einzelheiten wird auf das
Handbuch „Schulsponsoring“ verwiesen.
Die vorstehenden Grundsätze gelten jedenfalls
dann, wenn die Theateraufführungen unentgeltlich
sind. Werden Eintrittsgelder erhoben, die gesponserte Schulseite zusammen
mit den Zuwendungen des Textilunternehmens und
ähnlichen Einnahmen insgesamt eine Einnahmegrenze
von 30.678 € im Jahr überschreiten, wird
dadurch grundsätzlich ein Betrieb gewerblicher Art
begründet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art kann
allerdings in der Regel die Gemeinnützigkeit erlangt
werden. Dann ergibt sich dieselbe Lösung wie im Fall
der unentgeltlichen Theateraufführungen.
Sponsoring
und Steuerrecht
Beispiel 2
Die naturwissenschaftlichen Klassen einer Gesamtschule
schließen sich zu einem Öko-Projekt zusammen.
Mit finanzieller Unterstützung und personeller
Betreuung eines regionalen Umwelt- und Energieunternehmens
errichten sie eine eigene Solaranlage.
Als Gegenleistung für die Zuwendungen des
Unternehmens hat sich die Schule verpflichtet, im
Rahmen ihrer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit auf
die Unterstützung des Unternehmens in vertraglich
festgelegter Form publikumswirksam hinzuweisen.
Das Briefpapier der Schule, die vom Öko-Projekt herausgegebenen
Broschüren und Veranstaltungsplakate
sind mit dem Unternehmenslogo und einem ins Auge
springenden Vermerk „Offizieller Sponsor des Öko-
Projekts“ zu versehen. Das Unternehmen tritt hier als
Sponsor auf. Seine Zahlungen für das Öko-Projekt
sind als Betriebsausgaben steuerlich abzuziehen.
Die Schule muss die Einkünfte aus dem Sponsor-
Verhältnis versteuern, wenn die Einnahmegrenze
von 30.678 € im Jahr nachhaltig überschritten wird
(s. im Einzelnen Handbuch „Schulsponsoring“).
Schulsponsoring heute/Seite 13
Zielgruppe Sponsoren –
Schulinternes Verfahren
Die Inhalte und Maßnahmen im Bereich der Sponsorenarbeit
müssen im Vorfeld sehr intensiv in Lehrerund
Schulkonferenz diskutiert und dann mitgetragen
werden. Der gemeinnützige Schulverein kann von
Beginn an die Operationsbasis, z.B. für finanzielle
Transaktionen, sein. Im Vorfeld müssen dann nur die
Gegenleistungen (der Schule)
und die Verwaltung der Mittel
(hier durch den Schulverein)
mit dem Sponsor, der Schule
und dem Schulträger entsprechend
vereinbart werden.
Grundsätzliche Zielvorstellung
ist es, gemeinsam mit
einem Sponsor Schulentwicklung
möglichst über einen längeren
Zeitraum mit Relevanz
für
- gesponserte Schulseite
- Offene GanztagsgrundSchule
- Schulhomepage
- Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach
- Schulhomepage TYPO3
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