gesponserte Schulseite

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gesponserte Schulseite - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld

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dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, gesponserte Schulseite gesponserte Schulseite - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist. Ein ggs moitzfeld wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen
z.B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer

Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis gesponserte Schulseite kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dagegen vor, wenn die Körperschaft an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kann kein Zweckbetrieb (§§65 bis 68 Abgabenordnung) sein“. Beispiel


1 Ein Textilunternehmen unterstützt die Theatergruppe des örtlichen Gymnasiums durch Geld- und
Sachzuwendungen (u.a. Kostümstoffe, Bühnenrequisiten). Die Theatergruppe stattet dem Unternehmen

öffentlich ihren Dank ab. gesponserte Schulseite Darüber wird in den nächsten Tagen in der Lokalpresse berichtet. Die Theatergruppe weist in den Programmheften und auf ihren Veranstaltungsplakaten auf die Unterstützung
durch das Unternehmen hin, ohne dass dies besonders vereinbart war. Der Hinweis gesponserte Schulseite ist nicht besonders werblich hervorgehoben. Die Geld- und Sachzuwendungen des Unternehmens können steuerlich als Spende berücksichtigt werden, wenn eine Spendenbestätigung nach amtlichem Vordruck erteilt wird. gesponserte Schulseite Für die Schule ergeben sich aus den Zuwendungen keine steuerlichen Folgen. Wegen der technischen Einzelheiten wird auf das Handbuch „Schulsponsoring“ verwiesen. Die vorstehenden Grundsätze gelten jedenfalls dann, wenn die Theateraufführungen unentgeltlich sind. Werden Eintrittsgelder erhoben, die gesponserte Schulseite zusammen mit den Zuwendungen des Textilunternehmens und ähnlichen Einnahmen insgesamt eine Einnahmegrenze von 30.678 € im Jahr überschreiten, wird dadurch grundsätzlich ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art kann allerdings in der Regel die Gemeinnützigkeit erlangt werden. Dann ergibt sich dieselbe Lösung wie im Fall der unentgeltlichen Theateraufführungen. Sponsoring und Steuerrecht Beispiel 2 Die naturwissenschaftlichen Klassen einer Gesamtschule schließen sich zu einem Öko-Projekt zusammen. Mit finanzieller Unterstützung und personeller Betreuung eines regionalen Umwelt- und Energieunternehmens errichten sie eine eigene Solaranlage. Als Gegenleistung für die Zuwendungen des Unternehmens hat sich die Schule verpflichtet, im Rahmen ihrer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung des Unternehmens in vertraglich festgelegter Form publikumswirksam hinzuweisen. Das Briefpapier der Schule, die vom Öko-Projekt herausgegebenen Broschüren und Veranstaltungsplakate sind mit dem Unternehmenslogo und einem ins Auge springenden Vermerk „Offizieller Sponsor des Öko- Projekts“ zu versehen. Das Unternehmen tritt hier als Sponsor auf. Seine Zahlungen für das Öko-Projekt sind als Betriebsausgaben steuerlich abzuziehen. Die Schule muss die Einkünfte aus dem Sponsor- Verhältnis versteuern, wenn die Einnahmegrenze von 30.678 € im Jahr nachhaltig überschritten wird (s. im Einzelnen Handbuch „Schulsponsoring“). Schulsponsoring heute/Seite 13 Zielgruppe Sponsoren – Schulinternes Verfahren Die Inhalte und Maßnahmen im Bereich der Sponsorenarbeit müssen im Vorfeld sehr intensiv in Lehrerund Schulkonferenz diskutiert und dann mitgetragen werden. Der gemeinnützige Schulverein kann von Beginn an die Operationsbasis, z.B. für finanzielle Transaktionen, sein. Im Vorfeld müssen dann nur die Gegenleistungen (der Schule) und die Verwaltung der Mittel (hier durch den Schulverein) mit dem Sponsor, der Schule und dem Schulträger entsprechend vereinbart werden. Grundsätzliche Zielvorstellung ist es, gemeinsam mit einem Sponsor Schulentwicklung möglichst über einen längeren Zeitraum mit Relevanz für

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