GGS Moitzfeld

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auch dem Vereinssport dienen; schulischen Zwecken dienende Angebote wie z.B. Vokabel- und Grammatiktrainer, Nachschlagewerke, Wörterbücher und Lernsoftware, Jugendreisen und Sprachreisen, Kultur-, Sport- und Musikveranstaltungen sowie Stellenangebote von Firmen). Nicht unter den Anwendungsbereich von § 31a SchVG NRW fallen Sponsoringmaßnahmen, die in GGS Moitzfeld GGS Moitzfeld - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule stehen wie z.B. Werbung auf Fahrzeugen für den Schülertransport. Was ist wirtschaftliche Betätigung? Die ohne Genehmigung nicht zulässigen Fälle können außerdem
gegen das Verbot wirtschaftlicher Betätigung in der Schule

gem. § 47Abs.4AschO verstoßen. Im Übrigen sind bei diesenAktionen Steuern zu zahlen. Ausnahmen gelten GGS Moitzfeld nur für die zumVerzehr in Freistunden und Pausen bestimmten Speisen

und Getränke, deren Vertrieb unter Beteiligung der Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger festzulegen ist. (Um einem verbreiteten Missverständnis vorzubeugen: Selbstverständlich sind


Schülerfirmen als Schulprojekte für einen begrenzten Zeitraum zulässig.) Datenschutz und Strafrecht Das Sponsoring
berührt neben dem Schul- und Steuerrecht auch Fragen

des Datenschutzes und des Strafrechts. So ist GGS Moitzfeld die Sammlung und Weitergabe von Adressen von Schülerinnen und Schülern z.B. für Versicherungen oder Fahrschulen wegen des Datenschutzes untersagt. Das
Strafrecht kennt in § 331StGB den Tatbestand der „Vorteilsannahme“. Deshalb: Sponsorengelder kann die Schule nur GGS Moitzfeld in Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht ein einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die Schulleitung als Vertretung des Schulträgers. Gesponserte Laptops müssen z.B. inventarisiert werden. Sie GGS Moitzfeld gehören nicht den mit ihnen arbeitenden Lehrern oder Schülern. Im Kern bedeutet Schulsponsoring somit Projektbzw. Schulentwicklung in Kooperation mit außerschulischen Partnern. Es ist keine Parteinahme der Schule für ein bestimmtes in Konkurrenz zu anderen stehendes wirtschaftliches GGS Moitzfeld Produkt. Blick über den Zaun – Good practice guidelines. Im Nachbarland Großbritannien gibt es schon seit geraumer Zeit Sponsoringaktionen in Schulen – aber auch entsprechend entwickelte Richtlinien. Diese hat das National Consumer Council herausgegeben. Aus der langjährigen Erfahrung der britischen Verbraucherorganisation, die im Rahmen ihres Auftrags die Richtlinien für Schulsponsoring entwickelt hat, Schulsponsoring heute Seite 4 Die Unternehmen beschreiben ihre Sponsoringaktivitäten als sinnvolle Ergänzung und Unterstützung der Schulentwicklung; die Grundfinanzierung des Schulwesens wird eindeutig als staatliche Aufgabe angesehen. Was haben Schulen zu bieten? Schulen, die Sponsoringaktivitäten planen, treten in einer neuen Rolle als Anbieter auf. Sie suchen einen Partner, der ihr Angebot unterstützt. Das Angebot von Schulen kann man wie folgt zusammenfassen: • Schulen sind im lokalen Aktionsfeld prädestiniert für Vernetzungsaktivitäten. • Schulen verfügen im Sinne einer erweiterten Schulgemeinde über weitreichende Kommunikationsstrukturen, auch Ehemalige. • Schulen sind Zentren der Kommunikation, Stützpfeiler der kulturellen Landschaft und stiften Identität. • Schulen entwickeln und vermitteln Schlüsselqualifikationen (individuelle Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Medienkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz). • Schulen verfügen über eine große Vielfalt von Begabungen in ihrer Schülerschaft und ermöglichen Unternehmen, über bestimmte Projekte Kontakte zu potenziellen künftigen Mitarbeitern aufzubauen. • Durch Öffnung von Schule werden Lernprozesse mit Ernstcharakter initiiert. • Professioneller Unterricht und lebendige Schule fördern die Persönlichkeitsbildung und wirken prophylaktisch gegen Gewalt, Drogen, Kriminalität und politischen Extremismus. Sachklärungen – Abgrenzungen – Tipps Zuwendungen an Schulen können in Form von Spenden oder von Sponsoring erfolgen. Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung bzw. Dienstleistung ohne

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