Grundschule Bergisch Gladbach

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muss deshalb mit Blick auf die Inventarisierung, ggf. entstehende Folgekosten oder mögliche Ersatzbeschaffungen vorher eine Absprache zwischen Schule und Schulträger erfolgen. Erfolgt die Zuwendung eines Sponsors in Grundschule Bergisch Gladbach Grundschule Bergisch Gladbach - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld Form von Dienstleistungen, ist sicherzustellen, das die Aufsichtspflicht jederzeit bei der Schule liegt. Entwicklung von
Sponsoringkonzepten Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch

im Hinblick auf die erfolgreiche Einwerbung und die pädagogisch sinnvolle Nutzung von Sponsoringmitteln im Schulbereich ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schule erforderlich. Im

Hinblick Grundschule Bergisch Gladbach auf die Einbeziehung des Sponsorings in die schulische Arbeit sind Regelungen und Verfahren zu entwickeln, die dessen Vereinbarkeit mit


dem Bildungs- und Erziehungsauftrag sicherstellen. Die Städte sollten daher gemeinsam mit den
Schulaufsicht Sponsoringkonzepte entwickeln, in denen Rahmenbedingungen und Regeln festgelegt

werden. In vielen Kommunen sind entsprechende Aktivitäten bereits in Gang gekommen. Der Deutsche Städtetag hat hierzu entsprechende Empfehlungen für Grundschule Bergisch Gladbach das Sponsoring im Schulbereich veröffentlicht. Darin werden u.a. folgende
Grundsätze formuliert: • Der Werbezweck muss bei allen Gegenleistungen der Schulen immer deutlich im Hintergrund gegenüber dem zur fördernden Zweck stehen. • Art und Umfang der Werbung Grundschule Bergisch Gladbach dürfen dem allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht entgegen stehen. Weltanschauliche Neutralität und Toleranz müssen gewährleistet sein. Tabak- und Alkoholwerbung sind in jedem Falle auszuschließen. Grundschule Bergisch Gladbach Schulsponsoring heute/Seite 11 Beispiel 3 Wie Beispiel 2, aber das Unternehmen erhält für seine Zuwendungen lediglich das Recht, mit der Bezeichnung „Förderpartner des Öko-Projekts XSchule“ zu werben und dabei das Logo des Projekts zu verwenden. Die Grundschule Bergisch Gladbach Schule weist selbst nicht aktiv auf die Förderung durch das Unternehmen hin. Die Zahlungen des Unternehmens sind als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar. Die Schule muss die Einnahmen aus dem Förderverhältnis auch dann nicht versteuern, wenn die oben erwähnte Einnahmegrenze von 30.678 € im Jahr überschritten ist. Die Gestattung, den Namen des Öko-Projekts und sein Logo werblich zu benutzen, überschreitet die Grenzen der steuerfreien Vermögensverwaltung grundsätzlich nicht. Anders wird zu entscheiden sein, wenn die Schule wie im Beispiel 2 zusätzlich die Fördertätigkeit des Unternehmens auch selbst öffentlich hervorhebt. Dabei ist der schlichte, werblich nicht besonders hervorgehobene Hinweis auf die Unterstützung des Sponsors regelmäßig unschädlich. Schulsponsoring heute/Seite 10 Generell gilt, dass in jedem Einzelfall fachkundige Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe eingeholt werden sollte. Hierbei ist es oft möglich, Kompetenzen aus der Elternschaft einzubinden. Zur ertragssteuerlichen Behandlung des Sponsoring gilt der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Februar 1998: „Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können, wenn der Empfänger eine steuerbegünstigte Körperschaft ist, steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Für die Abgrenzung gelten die Allgemeinen Grundsätze (vgl. insbesondere Anwendungserlass zur Abgabenordnung, zu § 67 a, Tz. I/9). Danach liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen z.B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in

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