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Schulhomepage TYPO3 - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld

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dienen; schulischen Zwecken dienende Angebote wie z.B. Vokabel- und Grammatiktrainer, Nachschlagewerke, Wörterbücher und Lernsoftware, Jugendreisen und Sprachreisen, Kultur-, Sport- Schulhomepage TYPO3 Schulhomepage TYPO3 - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld und Musikveranstaltungen sowie Stellenangebote von Firmen). Nicht unter den Anwendungsbereich von § 31a
SchVG NRW fallen Sponsoringmaßnahmen, die in keinem unmittelbaren

Zusammenhang mit der Schule stehen wie z.B. Werbung auf Fahrzeugen für den Schülertransport. Was ist wirtschaftliche Betätigung? Die ohne Genehmigung nicht zulässigen Fälle können außerdem

gegen das Verbot Schulhomepage TYPO3 wirtschaftlicher Betätigung in der Schule gem. § 47Abs.4AschO verstoßen. Im Übrigen sind bei diesenAktionen Steuern zu zahlen. Ausnahmen gelten


nur für die zumVerzehr in Freistunden und Pausen bestimmten Speisen und
Getränke, deren Vertrieb unter Beteiligung der Schulkonferenz im Einvernehmen

mit dem Schulträger festzulegen ist. (Um einem verbreiteten Missverständnis vorzubeugen: Selbstverständlich sind Schülerfirmen als Schulprojekte für einen begrenzten Zeitraum zulässig.) Datenschutz und Schulhomepage TYPO3 Strafrecht Das Sponsoring berührt neben dem
Schul- und Steuerrecht auch Fragen des Datenschutzes und des Strafrechts. So ist die Sammlung und Weitergabe von Adressen von Schülerinnen und Schülern z.B. für Versicherungen oder Fahrschulen wegen des Datenschutzes Schulhomepage TYPO3 untersagt. Das Strafrecht kennt in § 331StGB den Tatbestand der „Vorteilsannahme“. Deshalb: Sponsorengelder kann die Schule nur in Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht Schulhomepage TYPO3 ein einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die Schulleitung als Vertretung des Schulträgers. Gesponserte Laptops müssen z.B. inventarisiert werden. Sie gehören nicht den mit ihnen arbeitenden Lehrern oder Schülern. Im Kern bedeutet Schulsponsoring somit Projektbzw. Schulentwicklung in Kooperation Schulhomepage TYPO3 mit außerschulischen Partnern. Es ist keine Parteinahme der Schule für ein bestimmtes in Konkurrenz zu anderen stehendes wirtschaftliches Produkt. Blick über den Zaun – Good practice guidelines. Im Nachbarland Großbritannien gibt es schon seit geraumer Zeit Sponsoringaktionen in Schulen – aber auch entsprechend entwickelte Richtlinien. Diese hat das National Consumer Council herausgegeben. Aus der langjährigen Erfahrung der britischen Verbraucherorganisation, die im Rahmen ihres Auftrags die Richtlinien für Schulsponsoring entwickelt hat, Schulsponsoring heute Seite 4 Die Unternehmen beschreiben ihre Sponsoringaktivitäten als sinnvolle Ergänzung und Unterstützung der Schulentwicklung; die Grundfinanzierung des Schulwesens wird eindeutig als staatliche Aufgabe angesehen. Was haben Schulen zu bieten? Schulen, die Sponsoringaktivitäten planen, treten in einer neuen Rolle als Anbieter auf. Sie suchen einen Partner, der ihr Angebot unterstützt. Das Angebot von Schulen kann man wie folgt zusammenfassen: • Schulen sind im lokalen Aktionsfeld prädestiniert für Vernetzungsaktivitäten. • Schulen verfügen im Sinne einer erweiterten Schulgemeinde über weitreichende Kommunikationsstrukturen, auch Ehemalige. • Schulen sind Zentren der Kommunikation, Stützpfeiler der kulturellen Landschaft und stiften Identität. • Schulen entwickeln und vermitteln Schlüsselqualifikationen (individuelle Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Medienkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz). • Schulen verfügen über eine große Vielfalt von Begabungen in ihrer Schülerschaft und ermöglichen Unternehmen, über bestimmte Projekte Kontakte zu potenziellen künftigen Mitarbeitern aufzubauen. • Durch Öffnung von Schule werden Lernprozesse mit Ernstcharakter initiiert. • Professioneller Unterricht und lebendige Schule fördern die Persönlichkeitsbildung und wirken prophylaktisch gegen Gewalt, Drogen, Kriminalität und politischen Extremismus. Sachklärungen – Abgrenzungen – Tipps Zuwendungen an Schulen können in Form von Spenden oder von Sponsoring erfolgen. Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung bzw. Dienstleistung ohne Gegenleistung und Werbewirkung. Ihre klassische Form

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