Schulhomepage TYPO3 - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld
dienen; schulischen Zwecken
dienende Angebote wie z.B. Vokabel- und Grammatiktrainer,
Nachschlagewerke, Wörterbücher
und Lernsoftware, Jugendreisen und Sprachreisen,
Kultur-, Sport- Schulhomepage TYPO3 Schulhomepage TYPO3 - Schulwebseite der Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Gladbach - Moitzfeld und Musikveranstaltungen
sowie Stellenangebote von Firmen).
Nicht unter den Anwendungsbereich von §
31a
SchVG NRW fallen Sponsoringmaßnahmen,
die in keinem unmittelbaren
Zusammenhang mit der Schule stehen wie z.B. Werbung auf Fahrzeugen für den Schülertransport. Was ist wirtschaftliche Betätigung? Die ohne Genehmigung nicht zulässigen Fälle können außerdem
gegen das Verbot Schulhomepage TYPO3 wirtschaftlicher Betätigung in der Schule gem. § 47Abs.4AschO verstoßen. Im Übrigen sind bei diesenAktionen Steuern zu zahlen. Ausnahmen gelten
nur für die zumVerzehr in Freistunden
und Pausen bestimmten Speisen und
Getränke,
deren Vertrieb unter Beteiligung der Schulkonferenz
im Einvernehmen
mit dem Schulträger festzulegen ist.
(Um einem verbreiteten Missverständnis vorzubeugen:
Selbstverständlich sind Schülerfirmen als Schulprojekte
für einen begrenzten Zeitraum zulässig.)
Datenschutz und Schulhomepage TYPO3 Strafrecht
Das Sponsoring berührt neben dem
Schul- und
Steuerrecht auch Fragen des Datenschutzes und des
Strafrechts. So ist die Sammlung und Weitergabe
von Adressen von Schülerinnen und Schülern z.B.
für Versicherungen oder Fahrschulen wegen des
Datenschutzes Schulhomepage TYPO3 untersagt. Das Strafrecht kennt in
§ 331StGB den Tatbestand der „Vorteilsannahme“.
Deshalb: Sponsorengelder kann die Schule nur in
Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht Schulhomepage TYPO3 ein
einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die
Schulleitung als Vertretung des Schulträgers.
Gesponserte Laptops müssen z.B. inventarisiert
werden. Sie gehören nicht den mit ihnen arbeitenden
Lehrern oder Schülern.
Im Kern bedeutet Schulsponsoring somit Projektbzw.
Schulentwicklung in Kooperation Schulhomepage TYPO3 mit außerschulischen
Partnern. Es ist keine Parteinahme der Schule
für ein bestimmtes in Konkurrenz zu anderen stehendes
wirtschaftliches Produkt.
Blick über den Zaun –
Good practice guidelines.
Im Nachbarland Großbritannien gibt es schon seit
geraumer Zeit Sponsoringaktionen in Schulen – aber
auch entsprechend entwickelte Richtlinien. Diese hat
das National Consumer Council herausgegeben.
Aus der langjährigen Erfahrung der britischen Verbraucherorganisation,
die im Rahmen ihres Auftrags
die Richtlinien für Schulsponsoring entwickelt hat,
Schulsponsoring heute Seite 4
Die Unternehmen beschreiben ihre Sponsoringaktivitäten
als sinnvolle Ergänzung und Unterstützung
der Schulentwicklung; die Grundfinanzierung des
Schulwesens wird eindeutig als staatliche Aufgabe
angesehen.
Was haben Schulen zu bieten?
Schulen, die Sponsoringaktivitäten planen, treten in
einer neuen Rolle als Anbieter auf. Sie suchen einen
Partner, der ihr Angebot unterstützt. Das Angebot von
Schulen kann man wie folgt zusammenfassen:
• Schulen sind im lokalen Aktionsfeld prädestiniert
für Vernetzungsaktivitäten.
• Schulen verfügen im Sinne einer erweiterten
Schulgemeinde über weitreichende Kommunikationsstrukturen,
auch Ehemalige.
• Schulen sind Zentren der Kommunikation, Stützpfeiler
der kulturellen Landschaft und stiften Identität.
• Schulen entwickeln und vermitteln Schlüsselqualifikationen
(individuelle Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit,
Medienkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz).
• Schulen verfügen über eine große Vielfalt von
Begabungen in ihrer Schülerschaft und ermöglichen
Unternehmen, über bestimmte Projekte Kontakte zu
potenziellen künftigen Mitarbeitern aufzubauen.
• Durch Öffnung von Schule werden Lernprozesse
mit Ernstcharakter initiiert.
• Professioneller Unterricht und lebendige Schule
fördern die Persönlichkeitsbildung und wirken prophylaktisch
gegen Gewalt, Drogen, Kriminalität und
politischen Extremismus.
Sachklärungen – Abgrenzungen – Tipps
Zuwendungen an Schulen können in Form von Spenden
oder von Sponsoring erfolgen.
Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung
bzw. Dienstleistung ohne Gegenleistung und Werbewirkung.
Ihre klassische Form
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